Nachhaltigkeitspolitik gem. Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088)

  1. Vorwort zur Offenlegungsverordnung

Die Europäische Union hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens zur Verfolgung der darin vereinbarten Klimaziele sowie einer nachhaltigeren Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Die dafür erforderlichen jährlichen Investitionen im dreistelligen Milliardenbetrag können nicht allein von staatlicher Seite aufgebracht werden. Die am 27. November 2019 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, VO (EU) 2019/2088) ist ein Baustein, um mittels Erhöhung von Transparenz und Harmonisierung der Offenlegungsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor Finanzmittelflüsse hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigeren Entwicklung auszurichten.

  1. „Agenda 2030 – Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“

In der Offenlegungsverordnung werden u.a. die Begriffe der „Nachhaltigkeitspräferenzen“, der „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und der „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert. Dabei wird überwiegend auf die Begriffsbestimmungen der Offenlegungsverordnung verwiesen.

Demnach sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Ereignis in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmens-führung, das wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Aufgrund der Offenlegungsverordnung sind wir ab dem 10. März 2021 zu den nachfolgen-den Angaben verpflichtet.

  1. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen derzeit nicht in die Vergütungspolitik unseres Unternehmens ein, da wir grundsätzlich keine leistungsabhängige variable Vergütung der Mitarbeiter vorsehen. Sollte in Ausnahmefällen eine variable Vergütung einzelner Mitarbeiter erfolgen, findet hierbei derzeit keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken statt. Sollte es zu einer Anpassung der Vergütungsregelungen kommen, werden wir innerhalb der Vergütungspolitik gegebenenfalls Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen.

  1. Informationen über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investmententscheidungen und Anlageempfehlungen sowie auf Produktebene

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourcen-effizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung und Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir die expliziten Wünsche des Kunden in Bezug auf konkrete Nachhaltigkeitsrisiken und setzen diese insbesondere in Form von Negativlisten um.

Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig aus-schließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential auf-weisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir auf unsere eigenen individuellen Marktana-lysen zurück.

Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann in Ausnahmefällen, sofern die Anlagerichtlinien dies vorgeben, darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Ratings zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich in diesen Fällen aus den individuellen Vereinbarungen.

Unter der Voraussetzung, dass es uns gelingt, Unternehmen mit erhöhtem Risikopotenzial zu identifizieren und von einer Anlage auszuschließen, dürften sich die verbleibenden Nachhaltigkeitsrestrisiken nur in einem geringen Umfang nachteilig auf die Rendite auswirken und nicht signifikant vom allgemeinen Marktrisiko abweichen. Je nach individueller Bewertung werden Investments unter Risikogesichtspunkten innerhalb der Anlagestrategie untergewichtet.

  1. Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanz-dienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden.

Im Rahmen der Anlageberatung bzw. Vermögensverwaltung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. In diese Bewertung fließen unter anderem die von den Anbietern zur Ver-fügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit (Unternehmenspräsentationen und ESG-Bericht), aber auch weitere, öffentlich zur Verfügung stehende Informationen ein.

Allerdings kann zurzeit eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund aktuell noch teilweise rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen. Wir werden diesen Prozess aktiv verfolgen.